AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich
1. Die Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (nachfolgend AGB) der Horn Austria GmbH, Adi-Dassler-Gasse 2, A-9073 Klagenfurt-Viktring, Tel.: +43-4276-38265, E-Mail info@horn-gmbh.at (nachfolgend „wir“) für Bestellungen von Kunden über diesen Online-Shop gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von den AGB abweichende Bedingungen unserer Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Die AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von den AGB abweichender Bedingungen unserer Kunden die Bestellung des Kunden vorbehaltlos ausführen.
2. Die AGB gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
3. Die AGB gelten auch für alle Geschäfte mit den Kunden von uns in der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen bzw. jedenfalls in der dem Kunden zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten.
4. Die für den Vertragsabschluss zur Verfügung gestellte Sprache ist ausschließlich Deutsch. Übersetzungen in andere Sprachen dienen lediglich der Information der Kunden. Bei Widersprüchen zwischen dem deutschen Text und der Übersetzung hat der deutsche Text Vorrang.
5. Schriftlich im Sinne dieser AGB schließt die Textform (z.B. E-Mail, Telefax) mit ein.


§ 2 Registrierung als Nutzer
1. Die Registrierung der Kunden zum Online-Shop erfolgt kostenlos. Ein Anspruch auf Zulassung zum Online-Shop besteht nicht. Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich unbeschränkt geschäftsfähige Personen. Auf unser Verlangen haben die Kunden eine Kopie ihres Personalausweises zuzusenden bzw. ihre UST-ID-Nr. zu benennen und ihre registerrechtliche Eintragung zu dokumentieren. Zur Zulassung füllen die Kunden elektronisch das auf unserer Website vorhandene Anmeldeformular aus. Die für die Anmeldung erforderlichen Daten sind von den Kunden vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Mit der Anmeldung wählen die Kunden einen persönlichen Nutzernamen und ein Passwort. Der Nutzername darf weder gegen Rechte Dritter noch gegen sonstige Namens- und Markenrechte oder die guten Sitten verstoßen. Die Kunden sind verpflichtet, das Passwort geheim zu halten und dieses Dritten keinesfalls mitzuteilen.
2. Abgesehen von der Erklärung des Einverständnisses der Kunden mit der Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Registrierung mit keinerlei Verpflichtungen verbunden. Die Kunden können ihren Eintrag jederzeit wieder löschen; hierzu wenden sie sich per Mail an info@horn-gmbh.at. Allein mit der Eintragung bei uns besteht keinerlei Kaufverpflichtung hinsichtlich der angebotenen Waren.
3. Soweit sich die persönlichen Angaben ändern, sind die Kunden selbst für deren Aktualisierung verantwortlich. Alle Änderungen können online nach Anmeldung im Kundenkonto, welches über den Button „Anmelden“ auf der Startseite zugänglich ist, vorgenommen werden.
 
§ 3 3 Bestellung, Angebotsunterlagen
1. Die Darstellung der Waren in unserem Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Bestellung (invitatio ad offerendum) dar.
2. Durch Anklicken des „Zahlungspflichtig bestellen“-Buttons im letzten Schritt des Bestellprozesses geben die Kunden ein verbindliches Angebot zum Kauf der in der Bestellübersicht angezeigten Waren ab. Unmittelbar nach Absenden der Bestellung erhalten die Kunden eine Bestellbestätigung, die jedoch noch keine Annahme des Vertragsangebotes darstellt. Ein Vertrag zwischen den Kunden und uns kommt zustande, sobald wir die Bestellung durch eine gesonderte E-Mail annehmen bzw. die Ware in den Versand geben.
3. (3)    Die Kunden können im Online-Shop Waren zum Kauf auswählen, indem sie diese durch Klick auf den entsprechenden Button in einen Warenkorb legen. Wenn die Kunden die Bestellung abschließen wollen, gehen sie zum Warenkorb, wo sie durch den weiteren Bestellprozess geleitet werden. Nach der Artikelauswahl im Warenkorb und der Angabe aller erforderlichen Bestell- und Adressdaten im nachfolgenden Schritt öffnet sich durch Betätigen des Buttons „Zur Kasse “ eine Seite, in welcher die wesentlichen Artikelangaben einschließlich anfallender Kosten nochmals zusammengefasst sind. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Kunden ihre Eingaben korrigieren bzw. von der Vertragserklärung Abstand nehmen. Erst durch anschließendes Betätigen des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“ wird ein verbindliches Angebot iSd § 3 Abs. 2 dieser AGB abgegeben.
4. Im Rahmen des Bestellprozesses legen die Kunden zunächst die gewünschten Waren in den Warenkorb. Dort können sie jederzeit die gewünschte Stückzahl ändern oder ausgewählte Waren ganz entfernen. Sofern die Kunden Waren dort hinterlegt haben, gelangen sie jeweils durch Klicks auf die „Zur Kasse “-Buttons zur Kasse. Hier können die Kunden die Versand- und Bezahlart auswählen. Anschließend öffnet sich eine Übersichtsseite, auf der die Kunden ihre Angaben überprüfen können. Ihre Eingabefehler (z.B. bzgl. Bezahlart, Daten oder der gewünschten Stückzahl) können sie korrigieren, indem die Kunden bei dem jeweiligen Feld auf „Ändern“ klicken, bzw. die Stückzahl über das Drop-Down-Menü ändern oder per Klick auf das X einen Artikel entfernen. Falls sie den Bestellprozess komplett abbrechen möchten, können die Kunden auch einfach ihr Browser-Fenster schließen. Ansonsten wird nach Anklicken des Bestätigungs-Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“ die Erklärung verbindlich iSd § 3 Abs. 2 dieser AGB.
5. Die Vertragsbestimmungen mit Angaben zu den bestellten Waren einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden den Kunden per E-Mail mit der Bestellbestätigung nach § 3 Abs. 2 zugesandt. Eine Speicherung der Vertragsbestimmungen durch uns erfolgt nicht.
6. Wir behalten uns unter der Voraussetzung, dass dies für den Kunden zumutbar ist, nach Abschluss des Vertrages Änderungen im Hinblick auf geringfügige Farb-, Design-, Gewichts- Maß-, oder Formabweichungen der von uns zu liefernden bzw. erstellenden Sache sowie handelsübliche Abweichungen derselben vor.
7. Die in den Angeboten, Prospekten, Katalogen, Datenblättern, Dokumentationen (z.B. Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen, Verweisungen auf DIN-Normen), sonstigen Produktbeschreibungen oder Unterlagen von uns, auch in elektronischer Form enthaltenen Angaben (Maße und sonstige technische Angaben), Informationen und Abbildungen sind branchenübliche geschätzte Näherungswerte, es sei denn, sie werden von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
8. An den Angeboten, Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen, Informationen und sonstigen Unterlagen (auch in elektronischer Form) von uns behalten wir uns sämtliche Eigentums- und Urheberrechte sowie die Anmeldung gewerblicher Schutzrechte hierüber vor. Dies gilt insbesondere für Unterlagen (auch in digitaler Form), die als „vertraulich“ bezeichnet oder offensichtlich als vertraulich zu behandeln sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.


§ 4 Preise, Zahlungsbedingungen, Zahlungsmodalitäten
1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten die Preise für eine Lieferung „ab Lager Stutensee“, ausschließlich Porto, Verpackung, Versicherung und Transport; diese ausgenommenen Leistungen werden gesondert in Rechnung gestellt. Ab einem Warenwert von 150,00 EUR liefern wir an den Kunden versandkostenfrei.
2. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen. Sofern sie nicht bereits im Angebot bzw. der Auftragsbestätigung erwähnt ist, kommt auf alle Preise die Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu. Sie wird am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
3. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, sind die Rechnungen (ohne Abzug) binnen 14 Tagen ab Zugang der Rechnung zu zahlen. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs.
4. Der Kunde kann die Zahlung auf Rechnung vornehmen. Die Zahlung auf Rechnung ist nur vorbehaltlich einer positiven Bonitätsauskunft möglich. Wir behalten uns angesichts des Ergebnisses der Bonitätsprüfung den Ausschluss der Zahlungsart Kauf auf Rechnung oder wertmäßige Begrenzungen des Einkaufswertes bei Nutzung der Zahlungsart Kauf auf Rechnung vor. Der Kunde kann die in seinem Nutzerkonto gespeicherte Zahlungsart jederzeit ändern.
5. (5)    Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist der Kunde zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Bei Mängeln der Lieferung bleiben die Gegenrechte des Kunden insbesondere gem. § 7 dieser AGB unberührt.


§ 5 Lieferzeit, Lieferverzug
1. Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der kundenseitigen Pflichten voraus. Hierzu zählt insbesondere die Erfüllung der Mitwirkungspflichten wie etwa die Bereitstellung von Plänen, Beistellungen von Musterteilen sowie die erforderlichen Freigaben und Zahlungen durch den Kunden innerhalb der vereinbarten Termine. Die Einrede des nichterfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
2. Sofern Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht eingehalten werden können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), werden wir den Kunden hierüber unverzüglich informieren und mit dem Kunden eine voraussichtliche, neue Lieferfrist vereinbaren. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden wird unverzüglich erstattet. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer, wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben, weder wir noch unser Zulieferer ein Verschulden trifft oder wir im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet sind. 
3.  Der Eintritt unseres Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Kunden erforderlich.
 
§ 6 Gefahrübergang, Abnahme
1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Käufer über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Sie muss unverzüglich zum Abnahmetermin, hilfsweise nach der Meldung über die Abnahmebereitschaft durchgeführt werden. Der Kunde darf die Abnahme bei Vorliegen eines nicht wesentlichen Mangels nicht verweigern.
2. Verzögert sich oder unterbleibt der Versand bzw. die Abnahme infolge von Umständen, die uns nicht zuzurechnen sind, geht die Gefahr vom Tage der Meldung der Versand- bzw. Abnahmebereitschaft an auf den Kunden über.
3. Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.
 
§ 7 Mängelhaftung
1. Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach §§ 377, 381 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
2. Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der unverarbeiteten Ware an einen Verbraucher, auch wenn dieser sie weiterverarbeitet hat (Lieferantenregress gem. §§ 478 BGB).
3. Grundlage unserer Mängelhaftung ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten alle Produktbeschreibungen und Herstellerangaben, die Gegenstand des einzelnen Vertrages sind oder von uns (insbesondere in Katalogen oder auf unserer Internet-Homepage) zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses öffentlich bekannt gemacht waren. Für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstiger Dritter (zB Werbeaussagen), auf die der Kunde nicht als für den Kunden kaufentscheidend hingewiesen hat, übernehmen wir jedoch keine Haftung.
4. Ist die gelieferte Sache mangelhaft, können wir zunächst wählen, ob Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangel-freien Sache (Ersatzlieferung) geleistet wird. Unser Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.
5. Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.
6. Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Ausbau- und Einbaukosten tragen bzw. erstatten wir nach Maßgabe der gesetzlichen Regelung, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls können wir vom Kunden die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war für den Kunden nicht erkennbar.

 
§ 8 Verjährung
Die Gewährleistungsfristen nach § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB verkürzen sich auf 1 Jahr. Die gesetzlichen Bestimmungen über den Verjährungsbeginn, die Ablaufhemmung, die Hemmung und den Neubeginn von Fristen bleiben unberührt.


§ 9 Gesamthaftung
1.  Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
2. Wir haften auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
3. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
4. Diese Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen (auch zu ihren Gunsten), deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben.
5. Unberührt bleiben zwingende gesetzliche Ansprüche des Kunden wegen der schuldhaften Verletzung von Leben, Leib und Gesundheit, soweit ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen wurde und wegen der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
6. Die unter § 8 genannten Verjährungsfristen gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Schadensersatzansprüche des Kunden gem. der Abs. 2 bis 5 dieses § 9 verjähren ausschließlich nach den gesetzlichen Verjährungsfristen. Unberührt bleiben auch weitere gesetzliche Sonderregelungen zur Verjährung (insbes. § 438 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3, §§ 444, 445b BGB).
 
§ 10 Eigentumsvorbehaltssicherung
1. Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsvereinbarung mit dem Kunden vor.
2. Der Kunde ist verpflichtet, den Kaufgegenstand pfleglich zu behandeln, gegen Eingriffe von dritter Seite zu sichern, gegen Feuer, Diebstahl und Wasserschäden zum Neuwert zu versichern und dies auf Verlangen nachzuweisen; andernfalls sind wir berechtigt, diese auf Kosten des Kunden selbst zu versichern. Der Kunde verpflichtet sich, etwaige Entschädigungsansprüche an uns abzutreten; wir nehmen diese Abtretung an.
3. Der Kunde darf den Kaufgegenstand ohne unsere Zustimmung weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Der Kunde ist verpflichtet, uns bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage nach § 771 ZPO zu erstatten, ist der Kunde zum Ausgleich der Kosten verpflichtet.
4. Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Er tritt uns aber bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschl. Umsatzsteuer) des Verkäufers ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob der Kaufgegenstand ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist; wir nehmen diese Abtretung an. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Kunde auch nach Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt, jedoch verpflichten wir uns, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Andernfalls können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und dem Schuldner die Abtretung mitteilt.
5. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
 
§ 11 Erfindungen und Know-How
Bei uns existierende bzw. anlässlich der Erfüllung der Vertragspflichten durch uns gewonnene geheime, hochwertige und fortschrittliche Kenntnisse (Know-how) sowie auf unserer Seite gemachte Erfindungen und etwaig diesbezüglich bereits bestehende oder noch anzumeldende gewerbliche Schutzrechte stehen – vorbehaltlich gesonderter Vereinbarung bzw. der dem Kunden nach Sinn und Zweck des Vertragsverhältnisses zustehenden Nutzung oder Verwendung - ausschließlich uns zu.
 
§ 12 Gerichtsstand, Erfüllungsort
1. Sofern der Kunde Kaufmann i. S. d. HGB ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Geschäftssitzgericht zu verklagen.
2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
3. Sofern nicht anders vereinbart, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
 

Stand: März 2021

Zuletzt angesehen